Von der ersten Abmahnung wegen eines Vorschaubildes in einer Linkvorschau auf Facebook dürfte mittlerweile jeder etwas gehört haben, der sich mit Content Marketing oder Social Media Marketing beschäftigt. Doch das war offenbar erst der Anfang der Abmahnungen rund um Vorschaubilder.

Wir möchten an dieser Stelle nicht noch einmal den Casus Facebook-Linkvorschaubild beschreiben, sondern empfehlen die Lektüre des entsprechenden Blog-Artikels von Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Neben einer guten Darstellung der Fakten und allgemeiner Empfehlungen sind vor allem die Updates am Ende des Artikels interessant.

Für das Content Marketing jedoch ist unserer Meinung nach die folgende Abmahnfalle im Zusammenhang mit Vorschaubildern fast noch wichtiger als der oben geschilderte Fall. Denn hier geht es um Ihre eigene Website.

Abmahnung wegen der Einbindung von Teilen-Buttons auf der eigenen Website

Wie Rechtsanwalt Thomas Schwenke in seinem Blog-Artikel „Einbindung des Like-Buttons & Urheberrecht: Haftung auch für Websitebetreiber?“ detailliert darlegt, kann die Abmahngefahr wegen der Facebook-Vorschaubilder auch Website-Betreiber treffen. Dann nämlich, wenn ein auf einer Website Facebooks Like-Button, Googles +1 Button oder ähnliche Teilen –Buttons eingebunden sind.

Wird mithilfe dieser Funktionen ein Vorschaubild generiert, für das nur eine Lizenz zur Veröffentlichung auf der Website, nicht aber bei Facebook und Co. besteht, haftet der Website ebenfalls – und zwar als Störer. Durch das Anbieten der Teilen-Buttons auf der eigenen Website stiftet der Website-Betreiber nämlich seine Leser dazu an, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. So sehen es zumindest die Juristen.

Für Ihr Content Marketing ist dies alles hauptsächlich im Zusammenhang mit Blogs relevant. Dies gilt vor allem, wenn Sie

  • in Ihrem Blog die Teilen-Buttons diverser Social-Media-Plattformen einsetzen und
  • gekaufte Bilder von Anbietern wie iStockphoto oder Fotolia verwenden, um Ihre Artikel ansprechender zu gestalten.

Solche gekauften Bilder dürfen Sie zwar auf der eigenen Website verwenden. Die Lizenzbedingungen ermöglichen jedoch in der Regel nicht die Verwendung auf Social-Media-Plattformen.

Aber Achtung: Wenn Sie die Teilen-Buttons nicht nur in Ihrem Blog, sondern auch in anderen Bereichen Ihrer Website einsetzen, gelten die folgenden Tipps natürlich für Ihre gesamte Website.

So verringern Sie rechtliche Probleme mit Vorschaubildern und Teilen-Buttons

Zum Glück gibt es eine einfache Abhilfe. Sie nennt sich Open Graph Protocol. Das ist eine Zusammenstellung von Zusatzinformationen für Websites, die den Inhalt jeder einzelnen Inhaltsseite genauer beschreiben. Mithilfe dieser Open-Graph-Zusatzinformationen können Sie für jede einzelne Inhaltsseite Ihrer Website ein Vorschaubild festlegen.

Viele Social-Network-Plattformen wie Facebook, Google+ oder XING verarbeiten diese Informationen und verwenden nur das von Ihnen festgelegte Bild für die Erstellung von Vorschaubildern. Dadurch haben Ihre Blog-Leser und Website-Besucher beim Klick auf einen der Teilen-Buttons keine Möglichkeit mehr, ein anderes Vorschaubild auszuwählen.

Für jede einzelne Inhaltsseite Ihres Blogs, oder besser noch Ihrer gesamten Website, sollten Sie

  • entweder ein zum Inhalt passendes, urheberrechtlich unproblematisches Bild festlegen,
  • oder auf ein urheberrechtlich unproblematisches Standardbild zurückgreifen. Als Standardbild bietet sich beispielsweise Ihr Firmenlogo an.

Keine Angst, das klingt komplizierter als es ist. Für die meisten Content-Management-Systeme gibt es nämlich praktische Erweiterungen, die Ihnen die ganze Arbeit abnehmen. Sie müssen lediglich einmalig einstellen, welche Grafik Sie als Standardbild verwenden möchten.

Wenn Sie selbst nicht für die technische Pflege Ihres Blogs oder Ihrer Website zuständig sind, leiten Sie diesen Artikel einfach Ihrer Internetagentur oder Ihren Kollegen aus der IT-Abteilung weiter. Anhand der obigen Beschreibungen und der folgenden Links werden sie genau wissen, was zu tun ist.

Machen Sie Ihr Content-Management-System fit für das Open Graph Protocol

Für die vier gängigsten Content-Management-Systeme haben wir hier die passenden Erweiterungen zusammengestellt, die Ihnen die Kontrolle darüber geben, welche Grafik als Link-Vorschaubilder auf Social-Network-Plattformen verwendet wird.