Unsere Content Marketing Studie 2018 liefert erste Ergebnisse

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland verbindlich. Daher müssen Unternehmen die Erhebung und Verarbeitung von Daten zahlreichen neuen Bestimmungen anpassen. Wir haben kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes 283 Unternehmen hinsichtlich einiger Kriterien untersucht und kommen zu einem erstaunlichen Ergebnis: Ein Großteil der Unternehmen ist noch nicht bereit für die DSGVO.

Große Mängel in Sachen Datenschutz

Unternehmen müssen beim Anfordern eines Downloads und beim Ausfüllen eines Formulars umfassend über die Datenspeicherung und -verarbeitung informieren. Viele Formulare zeigen jedoch dahingehend Mängel. 61,9 Prozent der Kontaktformulare beinhalten noch keinen Opt-in zur Bestätigung für die Datenspeicherung und -verarbeitung. Dabei fordert die Datenschutzgrundverordnung, dass Betroffene der Verarbeitung ihrer Daten explizit zustimmen müssen. Das heißt, eine Einwilligung ist in diesem Fall Pflicht.

Double-Opt-in finden wir spitze: Aber wenn, dann richtig

Auch beim Double-Opt-in Verfahren besteht Handlungsbedarf. Bei diesem Verfahren erhält der Nutzer nach dem Ausfüllen eines Formulars auf der Website einen Bestätigungslink per E-Mail, mit dem er seine Eintragung bestätigen kann. Dieses Verfahren wenden 35,5 Prozent der untersuchten Unternehmen an. Die E-Mail sollte jedoch nach Auffassung zahlreicher Juristen werbefrei und eindeutig sein. Auch ein korrektes und vollständiges Impressum darf nicht fehlen. Lediglich 43,6 Prozent der Bestätigungs-E-Mails erfüllen alle genannten Kriterien vollständig.